überordnen

überordnen
über||ord|nen 〈V. tr.; hat〉 etwas od. jmdn. einem anderen \überordnen (in der Funktion) über etwas od. jmdn. stellen ● der Abteilungsleiter ist uns übergeordnet; die übergeordnete Stelle (im Amt, Betrieb) die höhere Stelle

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über|ord|nen <sw. V.; hat:
1. einer Sache den Vorrang geben u. etw. anderes dagegen zurückstellen:
den Beruf der Familie ü.
2.
a) jmdn. als Weisungsbefugten, eine weisungsbefugte Institution o. Ä. über jmdn., etw. stellen:
jmdn. jmdm. ü.;
<meist im 2. Part.:> er ist ihr übergeordnet;
sich an eine übergeordnete Instanz wenden;
b) etw. in ein allgemeines System als umfassendere Größe, Kategorie einordnen:
übergeordnete Begriffe.

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über|ord|nen <sw. V.; hat: 1. einer Sache den Vorrang geben u. etw. anderes dagegen zurückstellen: den Beruf der Familie ü. 2. a) jmdn. als Weisungsbefugten, eine weisungsbefugte Institution o. Ä. über jmdn., etw. stellen: jmdn. jmdm. ü.; <meist im 2. Part.:> er ist ihm als Verkaufsleiter übergeordnet; sich an eine übergeordnete Instanz wenden; b) etw. in ein allgemeines System als umfassendere Größe, Kategorie einordnen: in der biologischen Systematik ist die Familie der Gattung übergeordnet; übergeordnete Begriffe.

Universal-Lexikon. 2012.

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